Ausbildung bei Fit for Drive
MODERNSTE TECHNIK UND EINE GUTE PRAKTISCHE AUSBILDUNG SIND DAS A UND O
Die Motorradausbildung ist bei Fit for Drive ebenfalls ein wichtiger Schwerpunkt. Da wir sehr viel Wert auf Sicherheit im Straßenverkehr legen, liegt unser Hauptaugenmerk auf einer sehr guten praktischen Fahrausbildung. Der Fahrschüler soll mit Spaß und Freude Praxiserfahrung sammeln, die individuell erweitert und vertieft wird.
WAS WIR UNSEREN FAHRSCHÜLERN BIETEN
Motorrad Events bei Fit for Drive
Nach bestandener Prüfung veranstalten wir regelmäßig Abschlussfahrten mit unseren ehemaligen Fahrschülern. Es gibt dabei zwar keinen Pokal zu gewinnen, aber schöne Motorradstrecken zu erleben. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls bestens gesorgt.Unsere Motorräder
Bilder mit freundlicher Unterstützung von: © Kawasaki Deutschland, © Honda Deutschland und © Yamaha Deutschland
Natürlich verfügen wir auch über kleinere Maschinen wie Mofas, Roller und Off Road Motorräder
Welche Klasse für wen?
Die Klassen A, A2, A1, und AM
Quelle: TÜV NORD | Link: www.tuev-nord.de
Klasse A
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: | 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
Voraussetzungen: | Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt |
Befristung: | Klasse A ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klassen A2, A1 und AM |
Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse AM |
Hinweise: | – |
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse A1 und M |
Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). |
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse AM ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | – |
Hinweise: | – |